Norbert Schaller
berät Sie gerne persönlich rund um das Thema Immobilien!
Ein Trauerfall in der Familie bedeutet für die Hinterbliebenen immer eine Ausnahmesituation, denn er ist nicht nur mit Trauer, sondern auch mit Stress verbunden. Doch gerade jetzt müssen Sie wichtige Dinge regeln, die nicht nur die Bestattung betreffen. Idealerweise hat der Verstorbene schon zu Lebzeiten mit seiner Familie gesprochen, für Klarheit gesorgt und entsprechende Dokumente aufgesetzt. Doch worauf sollte man im Trauerfall achten, wenn er dies nicht getan hat?
Der Eintrag "327" existiert leider nicht.
Ein Todesfall in der Familie ist leider auch mit viel Bürokratie verbunden. Verstarb der Angehörige zuhause, verständigen Sie umgehend den Arzt. Dieser stellt den Totenschein aus. Der Totenschein ist notwendig, um eine Sterbeurkunde beantragen zu können. Sofern der Angehörige in einer Klinik lag, übernimmt das Krankenhaus diese Formalitäten. Hatte er zu Lebzeiten Wünsche bezüglich des Bestatters oder des Friedhofs geäußert oder sogar Verfügungen hinterlassen?
Um die Beerdigung in die Wege leiten zu können, benötigt der Bestatter
Idealerweise sind diese Unterlagen an einem Ort aufbewahrt, zu dem die Familie Zugang hat. Ansonsten müssen Sie nach diesen Dokumenten suchen.
Sind die wichtigsten Formalitäten rund um die Beisetzung geregelt, muss man sich um das Erbe kümmern. Ein pietätvoller Umgang mit Erbschaftsangelegenheiten ist wünschenswert, doch es ist nicht ratsam, anstehende Behördengänge „auf die lange Bank“ zu schieben, da es für das Ausstellen diverser Dokumente Fristen gibt.
Der rechtliche Nachfolger des Erblassers ist der neue Eigentümer des Erbes und trägt damit auch Verantwortung für die geerbte Immobilie. Nicht immer ist ein Immobilienerbe Anlass zum Jubeln. Ein großes, altes Haus zu unterhalten, kann auch enorme Heiz- oder Renovierungskosten nach sich ziehen. Ist es mit schweren Hypotheken belastet, kann aus der Freude am Erbe schnell ein Albtraum werden, denn Tilgung und Zinsen tragen nun die Erben. Deshalb muss das Erbe eines Hauses oder einer Wohnung nicht angenommen werden.
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Der häufigste Grund, ein Erbe auszuschlagen, sind Schulden.
Sie haben sich für die Annahme des Erbes entschieden. Nun stellt sich die Frage, ob Sie das Haus selbst bewohnen möchten. Haben Sie nicht vor, darin zu leben, können Sie die Immobilie verkaufen oder vermieten. Sind innerhalb einer Erbengemeinschaft mehrere Personen beteiligt, kann das unter den Erben zu Streitigkeiten führen. Ist viel Geld im Spiel, wird auf Pietät selten Rücksicht genommen. Zudem sind gesetzliche Fristen zu berücksichtigen und an die Erbschaftssteuer zu denken.
Ein Alleinerbe ist der alleinige Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Bei mehreren Erben stellt sich die Lage komplizierter dar. Die Verwaltung des Nachlasses hat gemeinschaftlich zu erfolgen. Möchten die Erben eine Nachlassimmobilie verkaufen, müssen die Miterben den Verkauf einstimmig beschließen. Ein Mehrheitsbeschluss reicht nicht aus. Bei vielen Angelegenheiten erhalten die Erben Unterstützung vom Bestatter, bei Erbschaftsstreitigkeiten sollte jedoch ein Notar oder Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Wir helfen Ihnen, die Erbfall-Realisierung zielgenau umzusetzen – mit Immobilienbewertung, Verkaufsstrategie oder Vermietungsmanagement. So handeln Sie im Trauerfall rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll.