Immobilie verkaufen als gerichtlich bestellter Betreuer – Was ist zu beachten?

Immobilie verkaufen als gerichtlich bestellter Betreuer – Was ist zu beachten?
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Norbert Schaller
berät Sie gerne persönlich rund um das Thema Immobilien!

Die Aufgabe, als gerichtlich bestellter Betreuer für einen Angehörigen zu handeln, ist verantwortungsvoll und oft emotional. Steht in diesem Rahmen der Verkauf einer Immobilie an, kommen komplexe rechtliche Anforderungen hinzu. Ein solcher Verkauf dient ausschließlich dem Wohl der betreuten Person und erfordert zwingend die Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Wir bei Schaller Immobilien verstehen die Sensibilität dieser Situation. Dieser Ratgeber gibt Ihnen die nötige Orientierung und zeigt Ihnen, wie wir Sie Schritt für Schritt sicher durch den gesamten Prozess begleiten.

1. Wann ist der Verkauf einer Immobilie durch einen Betreuer sinnvoll und erlaubt?

Als rechtlicher Betreuer dürfen Sie nicht eigenmächtig über das Vermögen der betreuten Person verfügen. Für den Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung benötigen Sie gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) immer die ausdrückliche Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Das Gericht erteilt diese Genehmigung nur, wenn der Verkauf nachweislich im besten Interesse der betreuten Person liegt. Typische Gründe sind:

  • Deckung von Pflege- und Heimkosten: Wenn die Rente und das Barvermögen zur Finanzierung der Pflege nicht ausreichen.
  • Schaffung von Liquidität: Um notwendige Anschaffungen zu tätigen oder Schulden abzubauen.
  • Vermeidung von Kosten: Wenn die Immobilie leer steht, nicht mehr genutzt werden kann und laufende Kosten verursacht.

Das Gericht stellt durch eine genaue Prüfung sicher, dass der Verkauf notwendig ist und zu einem fairen, marktgerechten Preis erfolgt.

2. Der Ablauf: Schritt für Schritt zum erfolgreichen Verkauf

Der Verkaufsprozess unter Betreuung folgt einem streng geregelten Ablauf. Mit unserer Expertise an Ihrer Seite meistern Sie jede Hürde.

Schritt 1: Das Verkehrswertgutachten

Das Gericht verlangt fast immer ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen. Dieses ermittelt den aktuellen Marktwert der Immobilie und dient als Grundlage für einen fairen Verkaufspreis. Gerne empfehlen wir Ihnen qualifizierte Gutachter aus unserem Netzwerk.

Schritt 2: Die erste gerichtliche Genehmigung (Veräußerungsgenehmigung)

Mit dem Wertgutachten beantragen Sie beim Betreuungsgericht die grundsätzliche Genehmigung zum Verkauf der Immobilie.

Schritt 3: Die professionelle Vermarktung durch Schaller Immobilien

Sobald die Veräußerungsgenehmigung vorliegt, starten wir mit der professionellen Vermarktung. Wir erstellen hochwertige Exposés, finden solvente Kaufinteressenten und führen die Verhandlungen – immer mit dem Ziel, den bestmöglichen Preis zu erzielen.

Schritt 4: Die zweite gerichtliche Genehmigung (Kaufvertragsgenehmigung)

Haben wir einen Käufer gefunden, entwirft ein Notar den Kaufvertrag. Wichtig: Dieser Vertrag wird noch nicht unterschrieben! Der Entwurf muss erneut dem Betreuungsgericht zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Gericht prüft hier, ob alle Bedingungen (insbesondere der Kaufpreis) dem Wohl des Betreuten entsprechen.

Schritt 5: Die notarielle Beurkundung und Abwicklung

Erst nachdem die zweite Genehmigung rechtskräftig ist, kann der Kaufvertrag beim Notar beurkundet werden. Im Anschluss kümmern wir uns um die reibungslose Übergabe und die Umschreibung im Grundbuch nach Kaufpreiszahlung.

3. Checkliste: Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

Um den Prozess für Sie effizient und reibungslos zu gestalten, benötigen wir als Ihr Makler folgende Dokumente:

  • Ihr offizieller Betreuerausweis: Im Original oder als beglaubigte Kopie. Der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ muss enthalten sein.
  • Beide gerichtlichen Genehmigungen: Sowohl die allgemeine Veräußerungsgenehmigung als auch die spätere Genehmigung des konkreten Kaufvertrags.
  • Aktueller Grundbuchauszug: Der Nachweis, dass die betreute Person Eigentümer ist.
  • Verkehrswertgutachten: Das vom Sachverständigen erstellte Gutachten.
  • Vollständige Objektdokumente: Dazu gehören der Energieausweis, Grundrisse, die Wohnflächenberechnung und bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung.

 

Vermeiden Sie häufige Fehler

  • Voreilige Zusagen: Schließen Sie niemals einen Kaufvertrag oder eine Reservierungsvereinbarung ab, bevor alle gerichtlichen Genehmigungen vorliegen. Solche Verträge sind unwirksam.
  • Unvollständige Unterlagen: Fehlende Dokumente führen zu erheblichen Verzögerungen. Wir helfen Ihnen, von Anfang an alles vollständig zusammenzustellen.
  • Unklarer Verwendungszweck: Begründen Sie gegenüber dem Gericht transparent und nachvollziehbar, warum der Verkauf notwendig ist.

Schaller Immobilien Tipp:

Ein Immobilienverkauf als Betreuer ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Die gesetzlichen Anforderungen sind streng, dienen aber dem Schutz des anvertrauten Vermögens.

Diese Aufgabe müssen Sie nicht alleine bewältigen. Vertrauen Sie auf die Expertise von Schaller Immobilien. Wir kennen die Verfahren, arbeiten eng mit Notaren sowie Gerichten zusammen und stellen sicher, dass der Verkaufsprozess für Sie transparent, sicher und im besten Sinne der betreuten Person abläuft.

Haben Sie Fragen oder stehen Sie vor dieser Aufgabe? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches und vertrauliches Erstgespräch. Wir sind für Sie da.

Immobilienfachmann, Inhaber von Norbert Schaller Immobilien und Mitglied im ivd
Seit über 30 Jahren Ihr spezialisierter Immobilienmakler in Nürnberg. Als Autor dieser Ratgebertexte teilt er sein Wissen über den Verkauf und die fundierte Marktwertermittlung von Wohnimmobilien – transparent, vertrauensvoll und mit regionaler Expertise.
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