- Sie haben sechs Wochen Zeit, das Erbe anzunehmen oder abzulehnen. Dabei werden sowohl Vermögen, als auch Schulden mitgeerbt.
- In einer Erbengemeinschaft können Entscheidungen über das Erbe nur in dieser Gemeinschaft getroffen werden. Dies gilt auch bei einem geplanten Verkauf des geerbten Hauses oder der Wohnung.
- Planen Sie den Verkauf der geerbten Immobilie, müssen Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Nur mit diesem Erbschein werden Sie als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen.
- Wenn Sie Ihre geerbte Immobilie innerhalb einer Frist von 10 Jahren verkaufen, wird eine Spekulationssteuer fällig.
