Nadja Joachimsthaler
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Wie bei einem Wohnungsverkauf sollten Sie sich auch bei der Vermietung Ihrer Wohnung im Vorfeld gründlich informieren und sich die passende Vorgehensweise genau überlegen. Denn eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete. Wenn Sie beispielsweise einen Makler einschalten, kümmert er sich um viele Details, die sie sonst selbst übernehmen müssen. Sie sparen also viel Zeit und Mühe. In Zeiten der Internetportale können Sie die Vermietung Ihrer Wohnung aber auch problemlos selbst in die Hand nehmen – Sie müssen nur einiges beachten.
Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten möchten, sollten Sie in einem ersten Schritt ein hochwertiges, aussagekräftiges Exposé erstellen. Gerade in Zeiten der Immobilienportale im Internet ist so ein Exposé unumgänglich, um Ihre Wohnung zügig und erfolgreich zu vermieten. Aussagekräftige, ansprechende Fotos, vielleicht sogar ein Video, ein Grundriss sowie eine gute und genaue Objekt- und Lagebeschreibung sollte Ihr Exposé enthalten und sind inzwischen auch bei Mietimmobilien selbstverständlich.
Die Höhe des Mietpreises für die Wohnung, die Sie vermieten möchten, sollte dem richtigen Preis-/ Leistungsverhältnis sowie dem örtlichen Mietspiegel entsprechen. Informieren Sie sich darüber im Internet oder lassen Sie sich von einem Sachverständigen oder Makler beraten. Denn überteuerte Wohnungen sind schwer zu vermieten. Auch in Regionen, in denen mehr Nachfrage als Angebot herrscht. Bedenken Sie, dass potenzielle Mieter heute sehr gut informiert sind und genau wissen, welcher Mietpreis angemessen ist und welcher nicht.
Legen Sie sehr viel Wert auf die Auswahl Ihres Mieters und verlassen Sie sich bei der Mietersuche nicht allein auf Ihre Menschenkenntnis oder Ihr Bauchgefühl. Obwohl Sympathie und Sozialkompetenz natürlich wichtige Faktoren sind. Fühlen Sie Ihrem Mieter bereits vor Mietvertragsabschluss auf den Zahn. Ist er mit einer Mieterbonitätsprüfung durch Selbstauskunft einverstanden? Stellen Sie ihm ruhig auch Fragen, die Vermieterprofis ihren Mietern stellen und verlassen Sie sich nicht nur auf eine Schufa-Auskunft. Schließlich gehen Sie eine meist langfristige vertragliche Bindung ein, wenn Sie Ihre Wohnung vermieten.
Rund 65% aller Deutschen wohnen zur Miete. Grundsätzlich regelt der Mietvertrag (Paragraph 535 Bürgerliches Gesetzbuch) die „Gebrauchsüberlassung an einer fremden Sache gegen Zahlung eines Mietzinses“. Darin sind alle Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter festgelegt, die für beide Seiten bindend sind. Wenn Sie Ihre Wohnung also erfolgreich vermieten möchten, achten Sie unbedingt auf einen korrekten Mietvertrag. Als Sicherheit können Sie als Vermieter bis zu drei Monatsmieten Kaution verlangen, die der Mieter Ihnen in bis zu drei Raten zahlen kann. Beachten Sie aber, dass Sie diese Kaution unabhängig von Ihrem Vermögen anlegen müssen.
Haben Sie keine Zeit, die Vermietung Ihrer Wohnung selbst in die Hand zu nehmen, dann sollten Sie auf den Rundum-Service eines Maklers zurückgreifen. Er organisiert und führt die gesamte Vermietung Ihrer Wohnung für Sie durch – von der Wertermittlung, über die Erstellung des Exposés, über die Vereinbarung von Besichtigungsterminen, über die Beschaffung von Selbstauskünften und Gehaltsnachweisen potenzieller Mieter bis hin zum Abschluss des Mietvertrages.
Autor: Norbert Schaller