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Norbert Schaller
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Ab 23.12.2020 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er dann mindestens die Hälfte der Courtage tragen.
Das ergibt sich aus dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Es führt neue Regelungen für die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen ein. Künftig wird die Maklercourtage nicht mehr vollständig dem Käufer belastet, auch dann nicht, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat.
Die Neuregelung gilt nur für Verbraucher, also Privatpersonen. Wenn der Käufer im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handelt, dann kann er auch weiterhin verpflichtet sein, die kompletten Maklerkosten zu tragen.
Grundsätzlich geht es um mehr Fairness beim Verkauf von Immobilien. Private Käufer von Wohnimmobilien sollen von Kaufnebenkosten entlastet werden.
Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf künftig der Textform (z.B. per E-Mail, Brief etc.). Mündliche Vereinbarungen reichen nicht mehr aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu schließen.
Grundsätzlich gilt die Teilung der Maklerprovision bundesweit.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Verkäufer für die Courtage komplett selbst aufkommen möchte.
Lohnt es sich dann noch, einen Immobilienmakler zu beauftragen?
Die Beauftragung eines Maklers erleichtert den Immobilienverkauf deutlich, denn die Arbeit und der Zeitaufwand dafür ist erheblich. Der Immobilienmakler kennt den Markt und kann dadurch eine genaue Einwertung vornehmen. Laut Statistik werten die meisten Käufer ihre Immobilie falsch ein.
Die Dienstleistung eines Immobilienmaklers besteht nicht nur im Verkauf der Immobilie, sondern vor allem in der Kundenbetreuung. Dazu kommt das Fachwissen, die Kompetenz und Erfahrung, die notwendig ist, um einen Immobilienverkauf seriös und professionell durchzuführen.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, einen Makler aus der jeweiligen Region zu beauftragen, da er den regionalen Markt am besten kennt und so den realistisch besten Verkaufspreis erzielen kann.
Fazit:
Ja, der Immobilienmakler kostet Geld, aber er spart dem Verkäufer einer Immobilie auch sehr viel Zeit und möglicherweise Ärger. Ein Immobilienmakler kann durch seine Erfahrung und sein Fachwissen den Verkauf einer Immobilie deutlich beschleunigen und vermeidet mögliche kostspielige Fehler in der Abwicklung des Immobilienverkaufs.