Was tun bei einer Zwangsversteigerung?

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Norbert Schaller

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Was tun bei der Zwangsversteigerung einer Immobilie

Arbeitslosigkeit, Krankheit und Scheidung sind die häufigsten Gründe, die zur Kündigung eines laufenden Immobilienkredits führen. Die Familieneinkünfte – die Grundlage für die Rückführung der Immobilienrückführung haben sich reduziert, sodass der vereinbarte Kapitaldienst nicht mehr bezahlt werden kann. Die Immobilienfinanzierung wird „notleidend“. Eine Kreditkündigung droht.

Warum Sie bei drohender Zwangsversteigerung professionelle Hilfe benötigen

In diesem Falle sollten Sie professionelle Hilfe suchen. Behilflich sein kann Ihnen in diesem Fall Eine Schuldnerberatung oder Anwaltskanzlei, die sich auf Insolvenz-­ und Schuldnerberatung spezialisiert hat. In der Region Nürnberg hat sich die Kanzlei Heike Rothe dafür einen Namen gemacht und bereits viele Schuldner erfolgreich betreut.

Gemeinsam mit der finanzierenden Bank wird versucht, Lösungsmodelle zu erarbeiten, damit der Erhalt der Immobilie gesichert werden kann.

Welche Möglichkeiten gibt es, um den Erhalt Ihrer Immobilie zu sichern?

Viele Gläubiger gehen sehr häufig den Weg, eine Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch einzutragen, um die geltend gemachte titulierte Forderung abzusichern. Vor allem Finanzämter bedienen sich dieser Möglichkeit. Auch mit den Inhabern von Zwangssicherungshypotheken sollte versucht werden im Wege von Zahlungsvereinbarungen eine Lösung gefunden zu werden.

Wie Sie eine Zwangsversteigerung verhindern können

Sollte keine Lösung für den Erhalt der Immobilie gefunden werden können, sollte versucht werden, in Verhandlungen mit den Grundpfandrechtsgläubiger eine Zwangsversteigerung zu verhindern. Mit Hilfe eines zu beauftragenden Immobilienmaklers wie z.B. Immobilien Schaller sollte die Immobilie eingewertet werden und im Wege des freihändigen Verkaufs verwertet werden.

Der Vorteil für den Schuldner liegt vor allem darin, dass unnötige Kosten – das Zwangsversteigerungsverfahren betreffend – vermieden werden.

Was tun, wenn sich Ihre Immobilie bereits im Zwangsversteigerungsverfahren befindet?

Sollte sich Ihre Immobilie bereits im Zwangsversteigerungsverfahren befindet, besteht trotzdem die Möglichkeit des freihändigen Verkaufs. Häufig wird im Wege des freihändigen Verkaufs ein höherer Verkaufserlös erzielt, als der ermittelte Verkehrswert im Wertgutachten des Zwangsversteigerungsverfahrens.

Warum Sie bei Gläubigern und Banken vorsichtig sein sollten

Es besteht kein Anlass vor dem Hintergrund der finanziellen Schieflage, die eigene Individualität auszugeben, und sich zum Objekt der Interessen des Gläubigers zu machen.

Es muss daher wohl überlegt sein, den Banken widerstandslos Folge zu leisten und eine Immobilie unter Inanspruchnahme einer mit Banken kooperierten Immobilienmaklern schnellstens zu verkaufen. Sinnvoll ist es sicherlich in diesem Fall ein unabhängiges Maklerbüro wie Schaller Immobilien einzuschalten.

Was ist das Ziel bei der Verwertung Ihrer Immobilie?

Ziel sollte es bei der Verwertung der Immobilie sein, sämtliche Grundpfandrechtsgläubiger zu befriedigen und unter Umständen einen Übererlös zu erzielen.

Wer kann Ihnen bei einer Zwangsversteigerung weiterhelfen?

Hilfe in allen Bereichen rund um die Zwangsversteigerung einer Immobilie bekommen Sie u.a. von der renommierten Kanzlei Heike Rothe unter Tel. 0911/5700602 per Mail info@rothe-­schuldnerberatung.de oder informieren Sie sich auf der Webseite https://rothe-schuldnerberatung.de/hp1/Schuldnerberatung-Rothe.htm