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Norbert Schaller
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Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie zählt zu den Geschäften mit den größten finanziellen Auswirkungen auf das eigene Leben. Das liegt auf der einen Seite daran, da eine Immobilie in der Regel einen sehr hohen Wert hat. Auf der anderen Seite müssen Käufer bzw. Verkäufer hohe Nebenkosten tragen, wenn es zu einem Kauf bzw. Verkauf kommt. Wie hoch aber sind die Notarkosten beim Hauskauf?
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass der § 311b BGB gesetzlich vorschreibt, dass ein Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden muss. Die daraus entstehenden Notarkosten beim Haus- und Wohnungsverkauf bzw. -kauf richten sich grundsätzlich nach verschiedenen Faktoren und können nicht pauschalisiert werden. Den größten Teil der Kosten trägt jedoch in der Regel der Käufer der Immobilie. Wir erläutern im nachfolgenden Artikel, welche Notarkosten beim Wohnungsverkauf anfallen. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie sich die Notarkosten berechnen. Die Notarkosten beim Hausverkauf sollten Ihnen vor dem Abschluss des Geschäftes immer klar sein.
Bei der Übertragung einer Immobilie fallen immer Notarkosten an. Die genaue Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem Kaufpreis, der im Vertrag vereinbart wurde. Als Richtwert können sich Käufer ungefähr daran orientieren, dass
1,8 % des Kaufpreises an Notarkosten einkalkuliert werden müssen. Das bedeutet, dass sich der Kaufpreis um ca. 1,8 % erhöht. Die genaue prozentuale Höhe ist jedoch von dem jeweiligen Bundesland abhängig. Die Notarkosten beim Hauskauf können also grundsätzlich in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ausfallen. Zusätzlich zu den Notarkosten beim Hausverkauf bzw. Kauf einer Immobilie müssen noch die Grunderwerbssteuer und die Maklergebühren mit einkalkuliert werden. Auch diese Kosten trägt in der Regel der Käufer, so dass Verkäufer lediglich mit geringen Gebühren konfrontiert werden. Die Notarkosten beim reinen Wohnungsverkauf sind daher als gering anzusehen.
Der bereits genannte Prozentsatz, der als Nebenkosten für den Notar einkalkuliert werden sollte, umfasst sämtliche Arbeiten, die ein Notar bei der Haus- oder Wohnungsübertragung übernimmt. In den Kosten sind im Normfall folgende Arbeiten des Notars enthalten:
Die Kosten dafür hat der Käufer einer Immobilie zu tragen
Der Verkäufer einer Immobilie bezahlt folgende Notarleistungen:
Wie berechnen sich die Notarkosten, wenn nicht alle aufgeführten Arbeiten erforderlich sind? Grundsätzlich sind in den 1,8 % alle üblichen Arbeiten des Notars enthalten. Die Notarkosten berechnen sich jedoch immer nach den tatsächlich durchgeführten bzw. erforderlichen Arbeiten. Muss der Notar beispielsweise einige der oben aufgeführten Tätigkeiten nicht durchführen, können sich die Notarkosten beim Wohnungsverkauf reduzieren. Die 1,8 % können daher nur als Orientierungswert angesehen werden. Es ist außerdem möglich, dass die Notarkosten beim Hauskauf höher ausfallen, wenn der Notar viele zusätzliche Tätigkeiten durchführen muss.
Wenn sie die Notarkosten berechnen, werden Sie schnell merken, dass diese sehr hoch sein können. Aus diesem Grund ist die Frage berechtigt, wie bei den Kosten für den Notar gespart werden kann. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren. Beispielsweise ist es ratsam, bei einem Neubau vorerst nur das Grundstück zu erwerben. Für den Kauf des Grundstücks fallen notarielle Kosten an, die sich nach dem Kaufpreis des Grundstücks richten. Wird später ein Haus darauf errichtet, müssen hierfür keine zusätzlichen Gebühren an den Notar gezahlt werden.
Die Notarkosten beim Wohnungsverkauf können auf diese Weise allerdings nicht reduziert werden, weil bei diesem Geschäft immer der Kaufpreis für die Immobilie und das Grundstück im Kaufvertrag festgeschrieben wird und als Berechnungsgrundlage für den Notar dient. Die Notarkosten beim Hausverkauf bzw. beim Kauf eines Hauses mit Grundstück können dennoch ein wenig reduziert werden. So bietet es sich beispielsweise an, die Beurkundung des Kaufvertrages und die Eintragung einer Grundschuld am gleichen Termin durchführen zu lassen. Auf diese Weise entstehen geringere Gesamtkosten für die Beauftragung des Notars.
Vor dem Kauf oder der Veräußerung einer Immobilie sollten Sie unbedingt mit einem Notar über die möglichen Kosten sprechen. Lassen Sie sich berechnen, mit welchen Kosten Sie ungefähr kalkulieren müssen. Das sorgt dafür, dass Sie gut planen können und im Nachhinein keine Unklarheiten entstehen. Sollten die Kosten nach Abschluss der Immobilienübertragung weit über den vorher besprochenen Kosten liegen, ist es sinnvoll, mit dem Notar zu sprechen. Lassen Sie sich in so einem Fall die Kosten genau aufschlüsseln. Im Zweifel können Sie einen Anwalt zur Kostenprüfung hinzuziehen.
Die überwiegenden Teil der Notarkosten beim Immobilienkauf trägt in der Regel der Käufer. Der Verkäufer bezahlt die Kosten für die Löschung im Grundbuch.
Käufer und Verkäufer haften jedoch gemeinschaftlich für die Begleichung aller Notarkosten. Rechtlich gesehen teilen sich nämlich Käufer und Verkäufer die Kosten. Die Notarkosten beim Immobilienkauf bzw. -verkauf sollten daher beiden Vertragspartnern klar sein. Über die Notarkosten beim Wohnungs- und Hausverkauf und was Sie aus Notarsicht noch beachten sollten, informieren Sie gute Notare im Normalfall aber vor Abschluss des Geschäftes. Werden Ihnen die Kosten nicht erläutert, sollten Sie dies unbedingt einfordern. Wo Sie einen Notar in Ihrer Nähe finden, können Sie auf der Website der Bundesnotarkammer sehen.