Wer bestimmt den Notar beim Immobilienverkauf?

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Die Frage ist für Käufer und Verkäufer von großer Bedeutung. Eine juristisch festgeschriebene Regelung gibt es nicht. Als Richtlinie gilt, dass der Käufer den Notar auswählt, da er den Kaufpreis bezahlt. In der Praxis sind andere Abläufe möglich, wenn der Verkäufer beispielsweise einen guten Notar seines Vertrauens empfiehlt. Die gesetzlichen Vorgaben zum Ablauf des Kaufvertragsprozesses und zu den anfallenden Gebühren sind eindeutig, sie binden jeden Notar. Deshalb sind Preise und Leistungen unter den seriösen Kanzleien ähnlich. 

Keine feste gesetzliche Vorgabe

Wer sich zum ersten Mal mit dem Gedanken an einen Immobilienkauf beschäftigt, stößt unweigerlich auf die Frage nach dem Notar. Sofern Sie in der Vergangenheit noch kein Haus oder eine Wohnung gekauft haben oder keinen Bedarf an einer notariellen Beurkundung hatten, halten sich Ihre Erfahrungen mit den örtlich ansässigen Kanzleien vielleicht in einem überschaubaren Rahmen. Möglicherweise haben Sie im Freundes- und Bekanntenkreis schon von einem guten Büro gehört, können aber nicht auf eigene Expertise zurückgreifen. Die Aussage, dass der Notar vom Käufer festgelegt wird, kann dann erst einmal abschrecken. 

Hinzu kommt, dass es in Deutschland keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, wer den Notar beim Hauskauf bestimmt. Es gibt lediglich eine Formvorschrift für den Immobilienkauf. Sie besagt, dass der Kauf und Verkauf einer Immobilie notariell zu beurkunden ist. Bei der vertraglichen Gestaltung und den Inhalten des Kaufvertrags sind die Vertragsparteien weitgehend flexibel. Meist arbeitet der Notar mit einem Vordruck, der auf Wunsch individuell angepasst werden kann. Da es für die Festlegung des Notars keine gesetzlichen Vorschriften gibt, finden Sie in der Praxis unterschiedliche Abläufe. So können Sie als Käufer ebenso den Notar von sich aus festlegen wie Ihnen der Verkäufer eine Empfehlung geben kann.

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Wenn die Entscheidung für den Notar beim Käufer liegt

Sofern der Verkäufer Ihnen auf die Frage „Wer bestimmt den Notar beim Immobilienverkauf?“ die Antwort gibt, dass dies Sache des Käufers sei, folgt er einem in Deutschland üblichen Ansatz. Als Anhaltspunkt beim Immobilienkauf gilt nämlich, dass der Käufer den Notar festlegt. Er bezahlt den Kaufpreis und damit in der Regel auch die Notar- und Gerichtskosten. Wenn Sie selbst noch keine Erfahrung mit einer Notarkanzlei in Ihrer Nähe haben, informieren Sie sich am besten im Freundes- oder Bekanntenkreis, ob jemand ein gutes Büro empfehlen kann. Vielleicht haben Kollegen beim Immobilienkauf bereits gute Erfahrungen gemacht und können eine Empfehlung aussprechen. Wenn Sie die Immobilie über einen Makler kaufen, kann auch dieser einen Notar empfehlen. 

Meist ist für die Beurkundung nur ein einziger Termin im Büro des Notars erforderlich. Alle notwendigen Informationen und Unterlagen zum Immobilienkauf können vorab auf elektronischem und telefonischem Weg ausgetauscht werden. Trotzdem ist es ratsam, einen Notar in Ihrer Nähe zu suchen, um lange Anfahrwege vor dem Beurkundungstermin zu sparen. Sofern Sie nicht auf den Rat eines erfahrenen Käufers zurückgreifen können, stehen Ihnen andere Möglichkeiten zur Verfügung, einen guten Notar für die Protokollierung des Kaufs zu finden.

So hilft Ihnen der Verkäufer bei der Wahl

Oft können Sie sich bei der Suche nach einem Notar auf die Expertise des Verkäufers verlassen. Er hat die Immobilie zu einem früheren Zeitpunkt bereits gekauft und häufig schon Erfahrungen mit mehreren Notarkanzleien gemacht. Sie können ihn also problemlos fragen und um die Abgabe einer Empfehlung bitten. Beim ersten Kontakt mit dem protokollierenden Büro gibt es Ihnen vielleicht ein gutes Gefühl, wenn Sie sich auf den Rat eines erfahrenen Immobilienverkäufers verlassen können, deshalb können Sie gerne auch den Namen Ihres Empfehlungsgebers erwähnen. In der Praxis ist es nicht unüblich, dass der Verkäufer einen Tipp für ein gutes Büro abgibt, weil er aus der Vergangenheit mehr Erfahrung mit der Wahl des Notars hat als der Käufer. 

Wenn der Verkäufer ein Bauträger ist

Sofern Sie Ihre Immobilie als Neubau von einem Bauträger erwerben, steht dieser meist bereits im Kontakt mit einem Notar. Der Bauträger hat das Grundstück erworben, er hat eine oder mehrere Immobilien darauf gebaut und bereits mehrere Objekte verkauft. Dafür war jeweils ein Notar einzuschalten. Der Bauträger verfügt deshalb meist über gute Kontakte zu den ortsansässigen Kanzleien, die bereits frühere Verträge für ihn protokolliert haben. Vorgefertigte Kaufvertragsentwürfe liegen oft vor, so dass der Versand ohne großen Zeitverlust möglich ist. Wenn Sie einen Neubau von einem Bauträger kaufen, ist auf seine Empfehlung in der Regel Verlass. Nicht selten entstehen aus einer solchen Empfehlung sogar dauerhafte Vertragsbeziehungen, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Notar suchen und sich dann auf Ihre guten Erfahrungen aus der Vergangenheit berufen.
Bitte beachten:
Da die Notarverträge der Bauträger in der Regel deutlich umfangreicher sind, als die beim Kauf einer gebrauchten Immobilie bzw. über einen Makler, ist es ratsam diese Verträge vor Unterzeichnung z.B. von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Je umfangreicher ein Vertrag ist, desto unübersichtlicher und detaillierter ist dieser und sollte zu Ihrer Sicherheit vorher überprüft werden.

So gehen Sie ohne Empfehlung vor

Wenn Sie sich nicht auf den Rat eines erfahrenen Immobilienkäufers verlassen können, hilft eine Anfrage bei einem ortsansässigen Immobilienmakler oder ein Blick in das Telefonbuch. Hier finden Sie alle Kanzleien in Ihrer Umgebung aufgelistet. Für Sie als Käufer ist wichtig zu wissen, dass die Leistungen und die Gebühren beim Immobilienkauf gesetzlich geregelt sind. Sie müssen bei der Frage „Wer bestimmt den Notar beim Immobilienverkauf?“ also nicht mit größeren Abweichungen beim Ablauf oder bei der Festlegung der Gebühren rechnen.

Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienverkauf?

Die Notar- und Gerichtskosten sind in Deutschland im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)festgeschrieben und somit für alle Kanzleien bindend. Als Anhaltspunkt gilt, dass 1,8 Prozent des Kaufpreises für die Notar- und Gerichtskosten zu veranschlagen sind. Damit sind der Entwurf des Kaufvertrags, die Protokollierung mit der Versendung des Originalvertrags sowie die Eintragung der Vormerkung und der Auflassung im Grundbuch abgedeckt. 

Zu den Kosten für die Protokollierung kommen noch die Steuern für den Erwerb des Objekts dazu. Sie sind in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich. Ihre Festlegung liegt in der Verantwortung der Bundesländer, deshalb gibt es hier keine bundesweit einheitliche Vorgabe. Im Jahr 2016 liegen die Grunderwerbssteuern zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent des Kaufpreises. In der jüngeren Vergangenheit haben einige Länder ihre Grunderwerbssteuern mehrfach angehoben. Daraus erklärt sich die große Bandbreite der Steuersätze. Für Sie als Käufer ist es wichtig zu wissen, dass die Grunderwerbssteuer bei jedem Immobilienkauf anfällt und dass sie in der Regel vom Käufer zu zahlen ist. Sie müssen sie also ebenso wie die Notar- und Gerichtskosten zum Kaufpreis des Objekts hinzu zählen, um den Gesamtpreis für den Immobilienerwerb zu ermitteln. Einen Kostenüberblick gibt Ihnen dieser Notar- und Grundbuchrechner.