Was ist im Trauerfall zu tun?

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Was muss bei einem Trauerfall beachtet werden?

Ein Trauerfall in der Familie bedeutet für die Hinterbliebenen immer eine Ausnahmesituation, denn er ist nicht nur mit Trauer, sondern auch mit Stress verbunden. Doch gerade jetzt müssen Sie wichtige Dinge regeln, die nicht nur die Bestattung betreffen. Idealerweise hat der Verstorbene schon zu Lebzeiten mit seiner Familie gesprochen, für Klarheit gesorgt und entsprechende Dokumente aufgesetzt. Doch worauf sollte man im Trauerfall achten, wenn er dies nicht getan hat?

  • Sofern der/die Verstorbene eine Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung besaß, muss die Versicherungsgesellschaft möglichst schnell benachrichtigt werden.
  • Wohnte er zur Miete, ist der Vermieter zu informieren, denn der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod des Mieters, sondern bleibt noch drei weitere Monate bestehen.
  • Besaß der Verstorbene Wohneigentum, geht dies auf die Erben über. Wie sich die Situation bei mehreren Erben darstellt, hängt von deren Verhältnis untereinander ab. Standen sich die Angehörigen schon zu Lebzeiten des Erblassers abweisend gegenüber, ist mit Erbstreitigkeiten zu rechnen.
  • Es empfiehlt sich, einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen. Auch sind bei einem Testament Pflichterbschaftsteile zu berücksichtigen. 

Was ist im Trauerfall zu tun?

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Trauerfall in der Familie – was sind die ersten Schritte?

Ein Todesfall in der Familie ist leider auch mit viel Bürokratie verbunden. Verstarb der Angehörige zuhause, verständigen Sie umgehend den Arzt. Dieser stellt den Totenschein aus. Der Totenschein ist notwendig, um eine Sterbeurkunde beantragen zu können. Sofern der Angehörige in einer Klinik lag, übernimmt das Krankenhaus diese Formalitäten. Hatte er zu Lebzeiten Wünsche bezüglich des Bestatters oder des Friedhofs geäußert oder sogar Verfügungen hinterlassen?

Welche Dokumente werden benötigt?

Um die Beerdigung in die Wege leiten zu können, benötigt der Bestatter

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenversicherungspolicen des Verstorbenen 

Idealerweise sind diese Unterlagen an einem Ort aufbewahrt, zu dem die Familie Zugang hat. Ansonsten müssen Sie nach diesen Dokumenten suchen.

  • Damit es keine Probleme mit der Versicherung gibt, muss der Trauerfall in der Familie möglichst schnell der Kranken- und Rentenversicherung gemeldet werden.
  • Im nächsten Schritt werden nahe Verwandte und der Arbeitgeber informiert.
  • Nun können Sie Ihren bevorzugten Bestatter mit der Beisetzung beauftragen. Er wird sich um alle wichtigen Fragen kümmern. 

Worauf sollte man im Trauerfall achten?

Sind die wichtigsten Formalitäten rund um die Beisetzung geregelt, muss man sich um das Erbe kümmern. Ein pietätvoller Umgang mit Erbschaftsangelegenheiten ist wünschenswert, doch es ist nicht ratsam, anstehende Behördengänge „auf die lange Bank“ zu schieben, da es für das Ausstellen diverser Dokumente Fristen gibt.

  • Bei einem Immobilienerbe muss zunächst der Grundbucheintrag geändert werden, denn jetzt ist der Erbe der neue, rechtmäßige Eigentümer.
  • Der Antrag zur Änderung des Eintrags wird schriftlich beim Grundbuchamt im Amtsgericht eingereicht. Ein Notar ist hierfür nicht erforderlich, Sie müssen allerdings die Erbfolge nachweisen können.
  • Das geschieht durch die Vorlage eines Erbscheins oder eines Testaments. Innerhalb von zwei Jahren ist die Umschreibung kostenlos. 

Muss ich mein Immobilienerbe annehmen?

Der rechtliche Nachfolger des Erblassers ist der neue Eigentümer des Erbes und trägt damit auch Verantwortung für die geerbte Immobilie. Nicht immer ist ein Immobilienerbe Anlass zum Jubeln. Ein großes, altes Haus zu unterhalten, kann auch enorme Heiz- oder Renovierungskosten nach sich ziehen. Ist es mit schweren Hypotheken belastet, kann aus der Freude am Erbe schnell ein Albtraum werden, denn Tilgung und Zinsen tragen nun die Erben. Deshalb muss das Erbe eines Hauses oder einer Wohnung nicht angenommen werden.

Erhalten Sie hier 5 Tipps zum Erbrecht (Quelle: RA Jasmin Belwe)

Das Erbe ausschlagen?

Der häufigste Grund, ein Erbe auszuschlagen, sind Schulden.

  • Wer sein Erbe jedoch nicht antreten möchte, erhält definitiv nichts mehr aus dem Nachlass des oder der Verstorbenen, auch keine Möbel oder anderes Inventar.
  • Ein Pflichtteil steht ihm nicht mehr zu, sondern dem Nächsten in der Erbfolge.
  • Ein Erbe ausschlagen ist nur schriftlich innerhalb von sechs Wochen möglich. Sollte der Erblasser im Ausland gelebt haben, gilt ein Zeitraum von sechs Monaten. Hierzu müssen Sie beim Nachlassgericht am Wohnort persönlich erscheinen und Ihren Wunsch zu Protokoll geben.
  • Für die Ausschlagung des Erbes sind der gültige Personalausweis oder Reisepass und Ehevertrag oder Testament des Erblassers vorzulegen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie von Ihrer Erbschaft Kenntnis erhalten haben. 

Was macht mehr Sinn: Geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten?

Sie haben sich für die Annahme des Erbes entschieden. Nun stellt sich die Frage, ob Sie das Haus selbst bewohnen möchten. Haben Sie nicht vor, darin zu leben, können Sie die Immobilie verkaufen oder vermieten. Sind innerhalb einer Erbengemeinschaft mehrere Personen beteiligt, kann das unter den Erben zu Streitigkeiten führen. Ist viel Geld im Spiel, wird auf Pietät selten Rücksicht genommen. Zudem sind gesetzliche Fristen zu berücksichtigen und an die Erbschaftssteuer zu denken. 

Verkauf durch Erbengemeinschaft: nur einstimmig möglich

Ein Alleinerbe ist der alleinige Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Bei mehreren Erben stellt sich die Lage komplizierter dar. Die Verwaltung des Nachlasses hat gemeinschaftlich zu erfolgen. Möchten die Erben eine Nachlassimmobilie verkaufen, müssen die Miterben den Verkauf einstimmig beschließen. Ein Mehrheitsbeschluss reicht nicht aus. Bei vielen Angelegenheiten erhalten die Erben Unterstützung vom Bestatter, bei Erbschaftsstreitigkeiten sollte jedoch ein Notar oder Rechtsanwalt eingeschaltet werden. 

Checkliste im Trauerfall: Das spricht für den Verkauf der Immobilie

  • Sofern Sie Geld für eine größere Anschaffung benötigen, aber keinen Kredit aufnehmen möchten, ist der Verkauf der Immobilie sinnvoll. 
  • Auf der Immobilie lastet ein großer Schuldenberg und Sie haben nicht genug Geld, um das Darlehen auszulösen. 
  • Die Immobilie befindet sich in einer wenig gefragten Gegend und die Ausgaben für die Vermietung wären höher als die Unkosten. 
  • Die Immobilienpreise am Ort fallen und eine Verbesserung ist nicht zu erwarten. Bevor die Preise weiter sinken, lohnt sich der schnelle Verkauf. 
  • Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und die anderen Erben möchten verkaufen. Wenn Sie die Miterben nicht auszahlen können, lohnt sich der Verkauf. 

Checkliste im Trauerfall: Das spricht für die Vermietung der Immobilie

  • Die zu erwartenden Mieteinnahmen sind höher als die Unkosten. 
  • Investitionen zur Modernisierung sind überschaubar, da die Immobilie in einem guten Zustand ist. 
  • Am Ort ist mit einem steigenden Mietspiegel zu rechnen. 
  • Sie planen eine größere Anschaffung und möchten einen Kredit aufnehmen. Hierfür können Sie die Immobilie beleihen. 
  • Emotionale Gründe: Möglicherweise hängen Sie an der Immobilie und wollen zu gegebener Zeit selbst einziehen.

Im pietätvollen und seriösen Umgang mit einer geerbten Immobilie unterstützt Sie Immobilien Schaller bei allen Fragen. Nutzen Sie unsere Erfahrung seit über 25 Jahren.