Norbert Schaller
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Verkehrswert, Marktwert, Wertermittlungsverfahren. Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, sollte diese Begriffe kennen. Wir erklären, was dahinter steckt.
Der Verkehrswert ist das Gleiche wie der Marktwert. Beide Begriffe werden synonym verwendet. Im Jahr 2004 wurde der Ausdruck „Marktwert“ in die Definition des Verkehrswerts § 194 Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Aus der Definition aus dem oben zitierten § 194 BauGB ergeben sich für den Verkehrswert folgende Merkmale:
Zur Ermittlung des Verkehrswerts können Sie einen unabhängigen Sachverständigen mit lokalen Marktkenntnissen beauftragen. Als Experte für die Metropolregion Nürnberg arbeitet Schaller Immobilien seit vielen Jahren mit einem unabhängigen Sachverständigen zusammen, der entsprechende Gutachten zum Verkehrswert erstellt. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung beim Kauf und Verkauf von Immobilien jeder Art in Nürnberg und Mittelfranken.
Der Wert einer Immobilie – egal ob Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung – wird von einer Vielzahl an Faktoren beeinflusst; unter anderem:
Zur Verkehrswertermittlung von Immobilien gibt es drei normierte Verfahren: das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. In der Regel werden mindestens zwei der Verfahren gleichzeitig angewandt.
Wie aus dem Namen des Verfahrens schon hervorgeht: Im Vergleichswertverfahren wird die Immobilie mit vergleichbaren Objekten verglichen. Es wird insbesondere bei Eigentumswohnungen und Wohnhäusern genutzt. Die Vergleichsimmobilie muss unter anderem in Bezug auf Lage und Zuschnitt hinreichend vergleichbar sein.
Beim Sachwertverfahren werden der Sachwert des Gebäudes und der Sachwert der Außenanlagen auf Basis der Herstellungskosten und anschließender Abnutzung ermittelt. Es wird für nicht am Mietmarkt gehandelte Immobilien herangezogen, etwa für eigengenutzte Einfamilienhäuser. Für das Grundstück wird häufig zusätzlich das Vergleichswertverfahren genutzt.
Das Ertragswertverfahren wird zur Bewertung von Immobilien eingesetzt, die einen Ertrag erwirtschaften sollen. Es ist für Kapitalanleger interessant und wird meist für vermietete Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien eingesetzt. Der Gutachter bezieht bei der Berechnung u. a. den Bodenwert inklusive Verzinsung, den Mietertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten ein.
Der Verkehrswert oder Marktwert einer Immobilie wird ganz allgemein immer bestimmt, wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, also insbesondere beim Kauf und Verkauf. Daneben wird der Verkehrswert bei Erbschaft, Scheidung, Zwangsversteigerung oder zum Zweck der Steuerermittlung durch das Finanzamt ermittelt.
Für eine Immobilienwertermittlung gibt es keine gesetzlich geregelten Preise. Sie können mit Ihrem Gutachter den Preis frei aushandeln. Grundsätzlich richten sich die Kosten nach dem Aufwand. Falls Sie Ihr Haus mithilfe von Schaller Immobilien verkaufen, gehört die Wertermittlung zu unserem Service. Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr.
Was ist eigentlich der Verkehrswert einer immobilie? Nach der Lektüre dieses Beitrags kennen Sie die Antwort. Haben Sie weitere Fragen in Bezug auf den Verkehrswert oder Marktwert einer Immobilie? Egal ob es um die Wertermittlung eines Hauses, oder einer Wohnung geht – wir beantworten gerne Ihre Fragen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.