Nebenkosten Wohnungsverkauf: Wer muss was bezahlen?

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Nebenkosten Wohnungsverkauf: Wer muss was bezahlen?

Beim Verkauf einer Immobilie stellen sich viele Menschen folgende wichtige Frage: Wer muss welche Nebenkosten beim Wohnungsverkauf bezahlen? In der Regel fallen hohe Nebenkosten beim Verkauf einer Wohnung an, die unter den beteiligten Parteien aufgeteilt werden. Diese müssen jedoch nicht zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Nebenkosten anfallen können und wer diese schließlich zahlen muss.

Welche Nebenkosten können beim Verkauf einer Wohnung anfallen?

Grundsätzlich werden die Nebenkosten für den Kauf und Verkauf einer Wohnung in zwei unterschiedliche Arten unterteilt. Zum einen fallen direkt für den Verkauf der Wohnung einmalige Nebenkosten an und zum anderen werden durch den laufenden Betrieb der Wohnung wiederkehrende Nebenkosten verursacht. Hierbei müssen sowohl Verkäufer als auch Käufer darauf achten, dass diese nicht unnötig in die Höhe getrieben werden.

Einmalige Nebenkosten Wohnungsverkauf: Wer muss was bezahlen?

Zu den einmaligen Nebenkosten zählen beim Verkauf einer Wohnung alle Kosten, die direkt mit der Veräußerung in Verbindung gebracht werden können und lediglich einmalig für ein bestehendes Objekt anfallen. Doch wer muss welche Nebenkosten beim Wohnungsverkauf bezahlen? Diese Frage kann bei den einmaligen Nebenkosten nicht immer intuitiv beantwortet werden. Viele der anfallenden Kosten werden einer anderen Vertragspartei angerechnet, als man im ersten Moment annehmen würde.

Die Bewerbung der Wohnung

Kaum ein Verkauf kann ohne die Bewerbung des Produktes durchgeführt werden. So ergeht es auch Verkäufern von Eigentumswohnungen. Eine Immobilie ist außerdem auch ein sehr preisintensives Objekt, bei welcher der Kauf wohl überlegt sein muss. Aus diesem Grund müssen Verkäufer Ihre Immobilie an den richtigen Stellen bewerben und für Aufmerksamkeit in der gewünschten Zielgruppe sorgen. Je spezieller die Zielgruppe dabei ist und je mehr das zu veräußernde Objekt kostet, umso höher werden die Kosten für eine erfolgversprechende Bewerbung der Wohnung ausfallen. In der Regel handelt es sich hierbei um Annoncen in Fachzeitschriften, auf Webportalen und in Tageszeitungen. Teilweise erheben auch Banken eine Gebühr, wenn man eine Immobilie in ihren Filialen am Schwarzen Brett bewerben möchte. Diese Kosten werden in der Regel vollständig vom Verkäufer übernommen und können nicht auf den Käufer umgelegt werden.

Kostenpunkt Makler

Da viele Methoden der Bewerbung einer Immobilie nur langfristig zum Erfolg führen, greifen viele Verkäufer auf die Hilfe eines Maklers zurück. Dieser kümmert sich anschließend um die Bewerbung der Immobilie und sucht nach einem passenden Käufer für die Wohnung. Für gewöhnlich fallen hierbei keinerlei laufende Kosten für den Verkäufer an. Erst, wenn der Makler einen Käufer für das Objekt vermitteln konnte, erhält er dafür ein Honorar. Diese sogenannte Courtage richtet sich in erster Linie nach der Höhe des Verkaufspreises. Obwohl es hierbei keine einheitlichen und verbindlichen Regelungen gibt, wird meist eine Courtage in Höhe von drei bis sechs Prozent des Kaufpreises erhoben. Auf diese Vermittlungsprovision wird natürlich ebenfalls eine Umsatzsteuer erhoben.

Doch wer muss die Nebenkosten beim Verkauf einer Wohnung bezahlen? Meist trägt der Käufer die gesamten Kosten, die für die Beauftragung des Maklers entstehen. Dennoch kommt es immer häufiger vor, dass sich Verkäufer von ihren Konkurrenten abheben wollen, indem diese einen Teil der Maklerkosten übernehmen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine freiwillige Leistung.

Die Kosten für den Notar

Für eine rechtsgültige Kaufabwicklung wird eine beglaubigte Urkunde von einem Notar benötigt. Dieser erhebt für seine Beglaubigung einen Preis in Höhe von 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises der Immobilie. Diese Kosten können Sie jedoch nicht vermeiden, da dieser Schritt im BGB gesetzlich vorgeschrieben ist. In Deutschland kann ein Grundstück darüber hinaus nur durch einen Eintrag ins Grundbuch übertragen werden. Auch dieser wird vom Notar veranlasst. In der Regel wird hierfür eine Gebühr von ca. 0,5 % des Kaufpreises fällig. Eine anteilige Übernahme der Notarkosten durch den Verkäufer ist jedoch in der Regel unüblich. Sollten diese übernommen werden, handelt es sich ebenfalls um eine freiwillige Leistung, um dem Käufer entgegenzukommen. In der Regel wird sie vollständig vom Käufer der Immobilie entrichtet.

Die Grunderwerbsteuer

Weiterhin sorgt ebenfalls das Finanzamt für zusätzliche Nebenkosten beim Wohnungsverkauf. Wird ein Haus oder eine Wohnung verkauft, so muss eine Grunderwerbsteuer entrichtet werden. Diese wird von den Bundesländern in unterschiedlicher Höhe erhoben. Während vereinzelte Länder lediglich 3,5 % des Gesamtkaufpreises erheben, liegt die Grunderwerbsteuer in anderen Ländern sogar bei 6,5 %. Wer muss die Nebenkosten beim Verkauf einer Wohnung bezahlen? Im Falle der Grunderwerbsteuer übernimmt der Käufer die gesamte Höhe der Kosten. Diese Steuer wird ausschließlich für den Erwerb und nicht für den Verkauf erhoben.

Nebenkosten aus der Finanzierung des Kaufs

Lediglich bei diesem Kostenpunkt stellt sich die Frage "Wer muss die Nebenkosten beim Verkauf einer Wohnung bezahlen?" nicht. Aufgrund einer Finanzierung entstehen in der Regel erhebliche Nebenkosten, die weit über die Zinsen und Tilgungsraten hinausgehen. Zusätzlich wird oftmals ein Wertgutachten über die Wohnung angefordert und verursacht gemeinsam mit den Wertermittlungsgebühren weitere Kosten. Zusätzlich werden Bereitstellungszinsen erhoben, wenn der Kredit nicht innerhalb einer bestimmten Zeit abgehoben wird.

Wiederkehrende Nebenkosten Wohnungsverkauf: Wer muss was bezahlen?

Auch bei den wiederkehrenden Nebenkosten herrscht Unklarheit über ihre Zuordnung. Grundsätzlich sind die laufenden Nebenkosten an den Grundbucheintrag geknüpft. Käufer müssen diese daher erst zahlen, wenn sie ins Grundbuch eingetragen wurden. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten, da Eigentümer wesentlich höhere Nebenkosten zahlen müssen als Mieter.

Zu den klassischen laufenden Nebenkosten zählen Versicherungsbeiträge, Grundsteuer, Müllabfuhr und die Wasserversorgung. Eigentümer einer Wohnung müssen jedoch einige weitere monatliche Nebenkosten tragen. Zusätzlich kommen Verwaltungskosten in Wohnanlagen hinzu, die in der Regel zwischen 20 und 30 Euro je Wohneinheit betragen. Darüber hinaus fallen ebenfalls Instandhaltungsrücklagen an. In der Regel muss eine Rücklage zwischen 7,10 € und 12,50 € pro Quadratmeter im Jahr entrichtet werden. Diese Rücklage kann für Sanierungen und sonstige unerwarteten baulichen Maßnahmen verwendet werden. Diese müssen nämlich in voller Höhe vom Käufer übernommen werden.

Vergleich Nebenkosten Wohnungsverkauf: Wer muss was bezahlen?

In der nachfolgenden Übersicht erhalten Sie einen Überblick über die gesamten Nebenkosten, die anfallen können und wer diese im Einzelnen bezahlen muss.

Nebenkosten, die der Käufer tragen muss:

  • Kosten für den Makler
  • Notarkosten
  • Kosten für Grundbucheintrag
  • Grunderwerbssteuer
  • Kosten für die Finanzierung (Tilgung, Zinsen, Wertermittlungsgebühren und evtl. Bereitstellungszinsen)
  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltungsrücklagen.

Nebenkosten, die der Verkäufer tragen muss:

  • Bewerbung der Immobilie für den Verkauf
  • ggf. freiwillige Zuzahlung beim Notar
  • ggf. freiwillige Zuzahlung beim Makler.


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