Immobilien-Streiflicht | Ausgabe 3. September 2019

Lesen Sie in dieser Ausgabe:
- Beleidigungen und Straftaten des Mitmieters rechtfertigen (fristlose) Kündigung
- Nochmal Fenster in der WEG: Zusammenspiel von Instandhaltung und Kostentragung – aber richtig