Immobilien-Streiflicht |  Ausgabe 21. Januar 2020

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Norbert Schaller

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Lesen Sie in dieser Ausgabe:

  • Hat der Mieter einen eigenen Zähler, haftet der Vermieter nicht für Stromkosten

  • Zahlungsverzug bei der 2. Miete muss bei Kündigungszugang eingetreten sein

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