Immobilien-Streiflicht |  Ausgabe 17. September 2019

Ihr Ansprechpartner

Norbert Schaller

berät Sie gerne individuell rund um das Thema Immobilien.


Telefon: 0911 - 99 43 723

Mobil: 0172 - 810 68 02

E-Mail: info@schaller-immobilien.de

Lesen Sie in dieser Ausgabe:

  • Abgrenzungen Andienungspflicht von (Mieter-) Vorkaufsrecht
  • Fehlendes Einzugsprotokoll kann ein indirekter Nachweis für das Nichtvorliegen von Vorschäden sein

Kostenlos lesen