Immobilien-Streiflicht |  Ausgabe 04. Februar 2020

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Norbert Schaller

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Lesen Sie in dieser Ausgabe:

  • Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht trotz jahrzehntelanger Nutzung des Weges

  • Schriftform ist gewahrt, auch wenn Nachtrag keinen Bezug auf den Mietvertrag nimmt

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