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Norbert Schaller
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Wer seine Immobilie verkaufen möchte sollte im Vorfeld reichlich Zeit einplanen, damit alle erforderlichen Unterlagen zur Hand sind. Und nicht nur das: Der Verkäufer muss sich auch zumindest über den ungefähren Wert der Immobilie im Klaren sein; daneben stellen sich Fragen nach der Art der Vermarktung und schließlich nach der Gestaltung der Besichtigungstermine. Sobald es zum Kaufvertrag kommt, wird der gesetzlich vorgeschriebene Notar die erforderliche Hilfestellung leisten.
Es gibt also nicht nur eine Checkliste: Immobilie verkaufen, sondern gleich mehrere.
Die Frage nach dem aktuellen Wert einer Immobilie lässt sich nicht ganz leicht beantworten; zu viele Faktoren spielen hinein. Am einfachsten, aber auch am teuersten ist die Beauftragung eines Sachverständigen. Auch ein Immobilienmakler hat aufgrund seiner Tätigkeit gewisse Erfahrungswerte. Wer dagegen die Angelegenheit alleine in Angriff nehmen möchte, kann zumindest für den Grund selbst den Quadratmeterpreis beim Katasteramt erfragen. Alles andere sind grobe Schätzungen. Hilfreich können Fragen in der Nachbarschaft sein; auch ein Blick ins Internet gibt oft Aufschluss über den Wert eines Objekts.
Ganz wichtig für den Wert von Wohnung oder Haus sind das Baujahr, der allgemeine und der energetische Zustand, Schnitt, Grundfläche und Ausstattung, sowie die allgemeine und regional bedingte Marktsituation und besonders hervorzuheben: die Lage des Objekts.
Die Checkliste: Immobilie verkaufen – die Lage des Objekts soll dabei helfen, einen Eindruck vom Wert des Objekts hinsichtlich der Lage zu erhalten.
Die Vorstellungen von der guten oder schlechten Lage einer Immobilie sind so unterschiedlich wie die Menschen selbst. Eine Familie wird größeren Wert legen auf eine gute Infrastruktur mit Kindergarten, Schule, medizinischer Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten und bevorzugt nicht selten auch einen Garten. Ältere Menschen dagegen wohnen gerne zentral, aber dennoch ruhig. Und ganz junge Leute mögen am liebsten im Zentrum leben, wo sie viele Möglichkeiten zum Ausgehen haben.
Dennoch: Ein Trend kristallisiert sich heraus. Am liebsten wohnen die Menschen im Zentrum oder zentrumsnah, aber ruhig, etwa in einer Seitenstraße.
Damit ist es jedoch nicht getan. Vielmehr ist nicht nur die Straße selbst entscheidend, sondern auch die weitere Umgebung. Vielleicht ist genau dort ein sozialer Brennpunkt? Wenn die Immobilie nicht in einem reinen Wohn-, sondern in einem Mischgebiet liegt, kann sich ein paar Straßen weiter ein Industriebetrieb befinden, der unangenehme Gerüche oder Lärm verbreitet. Oder die Zufahrt dahin führt genau am Objekt vorbei.
Überhaupt ist ständige Lärm- oder Geruchsbelästigung ein Ausschlusskriterium für eine gute Lage ebenso wie die Gefahr von Hochwasser oder Erdbeben.
Sie haben den ungefähren Wert Ihrer Immobilie ermittelt? In den Inseraten sollten Sie weder den niedrigsten noch den höchsten Preis ansetzen. Der Grund: Im ersten Fall könnten die Interessenten abgeschreckt sein, selbst wenn ein VB dabei steht. Und ganz fatal ist es, nach einigen Wochen den Preis zu senken, denn die Suchenden beobachten den Markt über einen längeren Zeitraum hinweg. Im zweiten Fall gibt es keinen Verhandlungsspielraum mehr.
Die Frage, ob ein Makler die Vermarktung übernehmen soll, lässt sich nicht generell beantworten. Dafür sprechen jedoch viele Punkte:
Der kompetente und erfahrene Makler aus Nürnberg http://www.schaller-immobilien.de präsentiert das Inserat zudem auf seiner eigenen Website und bietet das Objekt auch ausgewählten Bestandskunden an.
Als Nachteil sind die Kosten für den Makler zu nennen
Das Exposé sollte alle Vorzüge des Objekts hervorheben, aber auch Mängel nicht verschweigen. Für die Fotos wie auch für die Besichtigungstermine muss alles gut aufgeräumt und gelüftet sein. Für die Fotos gilt zusätzlich: Immer solche aus der jeweiligen Jahreszeit einstellen. Eine besonders gut geeignete ist jedoch nicht bekannt.
Vor der Unterschrift beim Notar sollte sich der Verkäufer einen Finanzierungsnachweis vorlegen lassen. Danach lässt der Notar einen Auflassungsvermerk im Grundbuch eintragen, der sicherstellt, dass sich der Verkäufer nicht mit dem Geld absetzt. Erst danach überweist der Käufer den vereinbarten Betrag. Im Anschluss regelt der Notar die Umschreibung im Grundbuch.