Einfamilienhaus mieten

Ihr Traum vom Einfamilienhaus kann in Erfüllung gehen, auch wenn Sie nicht genug Kapital für einen Kauf haben. Die Lösung: Mieten Sie Ihr Einfamilienhaus!

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Erfüllen Sie Ihren Traum vom Einfamilienhaus – durch mieten!

Ein Einfamilienhaus zu mieten erscheint vielleicht im ersten Moment ungewohnt. Dabei gibt es gute Gründe, ein Haus zu mieten, statt eines zu bauen oder zu kaufen. Gerade junge Familien, die sich die Finanzierung eines Hauskaufs nicht antun wollen, aber gerne die Vorzüge eines Einfamilienhauses mit seinem vielfältigen Platzangebot für alle Bewohner und Haustiere, einem eigenen Garten und vielleicht sogar einer eigenen Garage genießen wollen, sind gut beraten, sich ihren Traum vom „eigenen“ Haus durch die Miete eines Einfamilienhauses zu erfüllen.

Das passende Einfamilienhaus zu finden braucht Zeit und Geduld

Ob es ein freistehendes Einfamilienhaus, ein modernes Stadthaus oder ein Reihenhaus werden soll, liegt ganz an Ihrem individuellen Anspruch und natürlich auch an Ihrem Budget. Denn je beliebter eine Wohnlage ist, desto höher fällt auch die Miete für Ihr Einfamilienhaus aus. Gerade Häuser in wirtschaftsstarken Zentren oder deren Einzugsbereichen können durchaus doppelt so teuer sein als vergleichbare Objekte in ländlicheren Gebieten. Ein geeignetes Einfamilienhaus zu annehmbaren Mietkosten und in der gewünschten Wohnlage zu finden ist daher nicht unbedingt einfach – besonders in Regionen mit Immobilienmangel braucht es Zeit und Geduld.

Das sollten Sie als Mieter eines Einfamilienhauses beachten

Wenn Sie dann Ihr Traumhaus zur Miete gefunden haben, sollten Sie unbedingt einige Sachen beachten. Halten Sie im beiderseitigen Interesse zum Zeitpunkt des Einzugs den Zustand des Hauses, der Ausstattung, mögliche Mängel und alle Zählerstände in einem Übergabeprotokoll fest, das beide Parteien unterschreiben müssen von dem auch beide Parteien ein identisches Exemplar erhalten. Auch ist es wichtig, den Mietvertrag genauestens darauf zu prüfen, welche Nebenkosten tatsächlich durch die monatliche Miete abgedeckt sind. Wenn Sie als Mieter beim Einzug, oder auch später, wertsteigernde Renovierungsarbeiten im Haus ausführen, sollten Sie diese mit dem Vermieter der Immobilie abstimmen und auch ruhig nachhaken, ob es für die entstehende Wertsteigerung des Einfamilienhauses auch eine entsprechende Minderung der Miete geben kann.

Autor: Norbert Schaller